Das Präsidium hat auf seiner letzten Sitzung u.a. beschlossen, die Finanzordnung neu anzupassen und damit die Entschädigung für die Kampfrichter für eine Mitteldistnaz neu geordnet.

Kampfrichter im Auftrag der BTU erhalten eine Pauschale von 50.-€ pro Einsatz (Kurztriathlon), 75.- (Mitteldistanz) und 100.- (Langdistanz). Der Wettkampfrichterobmann erhält für seinen Aufwand zur Koordination, Abrechnung der Einsätze und Fortbildung der Kampfrichter pro Jahr pauschal 100,- Euro.

Komplette Finanzordnung der BTU